Igelbund Urkunde © Stadtarchiv Salzburg

Igelbund

Entstehungszeitraum: 20. Mai 1403
Entstehungsort: Salzburg
Objektart: Urkunde mit 35 angehängten Wachssiegeln
Autor: Salzburger Ministerialen, Salzburger Städte
Artikel-Autor: Peter F. Kramml
Material: Pergament, Tinte, Wachs
Größe: 38,5x 59 cm
Standort/Signatur: Stadtarchiv Salzburg, Städtische Urkundenreihe
Physisch benutzbar: nein
Literatur: 

Heinz Dopsch, Salzburg im 15. Jahrhundert, in: Heinz Dopsch (Hg.), Geschichte Salzburgs. Stadt und Land, Bd. I/1, Salzburg 1983, S. 487–512.
Hubert Schopf, Der Igelbund, in: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Igelbund,_1403.
Peter F. Kramml, Sabine Veits-Falk u. Thomas Weidenholzer, Stadt Salzburg. Geschichte in Bildern und Dokumenten (Schriftenreihe des Archivs der Stadt Salzburg 16), Salzburg 2002.
Peter F. Kramml, Im 14. Jahrhundert löste sich das Erzstift Salzburg vom Herzogtum Bayern (Der „Igelbund“), in: Verbündet, verfeindet, verschwägert. Bayern und Österreich. Katalog der Bayerisch-Oberösterreichischen Landesausstellung 2012, Bd. 1, Burghausen, Braunau, Mattighofen 2012, S. 170.

1403 schlossen der Adel und die Bürger der Städte, an der Spitze die Stadt Salzburg, ein Schutzbündnis gegen die Willkür des erzbischöflichen Landesherrn. Die unterzeichneten Bündnispartner wollten einem künftigen Landesherrn erst huldigen, wenn dieser die Einhaltung alter Rechte verbriefte.

Die durch das Salzburger Stadtrecht von 1368/71 dokumentierte, relativ weit gediehene städtische Autonomie erfuhr in der Zeit der autoritären Regierung Pilgrims II. von Puchheim (1366–1396) massive Einschränkungen. Der Erzbischof beschnitt als starker Stadtherr die Rechte der Bürger gegenüber dem aufgezeichneten Stadtrecht in vielen Punkten.

Da der Puchheimer und sein Nachfolger Gregor Schenk von Osterwitz nicht bereit waren, den bürgerlichen Anliegen und auch den Forderungen des Adels zu entsprechen, schlossen 1403, nach dem Tod Erzbischof Gregors, 56 Vertreter des Salzburger Adels und die fünf landesherrlichen Städte Salzburg, Laufen, Tittmoning, Hallein und Radstadt ein Schutzbündnis zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber dem erzbischöflichen Landesherrn. Dem künftigen Erzbischof wollten sie erst huldigen, wenn er sich urkundlich zur Abstellung der Missstände und zur Einhaltung der alten Rechte und Privilegien verpflichtete. Zudem wurde die Abhaltung jährlicher Landtage gefordert. Der Zusammenschluss zeigt, dass neben Adel und Prälaten auch das Bürgertum der Städte eine Beteiligung an der landesfürstlichen Politik beanspruchte.

Obwohl wenig später der Bischof von Chiemsee und weitere Adelige der Einung beitraten, konnten die erhobenen Forderungen, darunter nach jährlichen Landtagen, nicht durchgesetzt werden. Der neue Erzbischof, Eberhard III. von Neuhaus, versprach zwar zunächst Abhilfe, setzte dann aber die autoritäre Politik seiner Vorgänger fort. Der Weg zum landesfürstlichen Absolutismus war vorgezeichnet.

Der Name „Igelbund“, den diese Einung erhielt, ist wahrscheinlich von der am 20. Mai 1403 ausgestellten Bündnisurkunde abgeleitet, an der auf allen vier Seiten die Siegel der Verbündeten wie die Stacheln eines Igels angebracht sind. Das große Siegel der Stadt Salzburg nimmt den zentralen Platz ein und dokumentiert das damalige Selbstbewusstsein und das in der wirtschaftlichen Potenz begründete politische Gewicht der Haupt- und Residenzstadt.

Die wirtschaftliche Blüte, die das Bürgertum in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts erlebte, fand nicht nur in großzügigen Stiftungen für das Bürgerspital und die Stadtpfarrkirche ihren Ausdruck, sondern auch in dem immer stärker werdenden Mitspracherecht in politischen Angelegenheiten der Stadt und in einem zunehmenden Anteil am Stadtregiment. 1407 erwarb die Stadtgemeinde den „Keutzlturm“, der samt Nebengebäuden zu einem Rathaus umgestaltet wurde und nun auch die wichtigsten städtischen Urkunden sowie Protokoll- und Kopialbücher beherbergte. Im zweiten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts setzen die sogenannten „Sendbriefe“, Kopien des ausgelaufenen städtischen Schriftverkehres, ein. Mit dem Jahr 1441 beginnt das älteste der „Bürgerbücher“. Die ab diesem Zeitpunkt lückenlos dokumentierten Bürgeraufnahmen lassen die Verschiebung der Machtverhältnisse zugunsten der Bürgerschaft erkennen. Die Bürgermeister entschieden über die Aufnahme von Neubürgern, die Stadtgemeinde erhielt die Taxen. Der vom Neubürger geleistete Bürgereid beinhaltete die Verpflichtung zu Gehorsam und Hilfe gegenüber dem Stadtrichter als Vertreter des Erzbischofs, aber auch gegen Bürgermeister und Stadtrat.


Großer Ratsbrief © Stadtarchiv Salzburg

Großer Ratsbrief, Abschrift im Privilegienbuch der Stadt Salzburg

Entstehungszeitraum: 20. Mai 1403
Entstehungsort: Salzburg
Objektart: Urkunde mit 35 angehängten Wachssiegeln
Autor: Salzburger Ministerialen, Salzburger Städte
Artikel-Autor: Peter F. Kramml
Material: Pergament, Tinte, Wachs
Größe: 38,5x 59 cm
Standort/Signatur: Stadtarchiv Salzburg, Städtische Urkundenreihe
Physisch benutzbar: nein
Literatur: 

Heinz Dopsch, Salzburg im 15. Jahrhundert, in: Heinz Dopsch (Hg.), Geschichte Salzburgs. Stadt und Land, Bd. I/1, Salzburg 1983, S. 487–512.
Hubert Schopf, Der Igelbund, in: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Igelbund,_1403.
Peter F. Kramml, Sabine Veits-Falk u. Thomas Weidenholzer, Stadt Salzburg. Geschichte in Bildern und Dokumenten (Schriftenreihe des Archivs der Stadt Salzburg 16), Salzburg 2002.
Peter F. Kramml, Im 14. Jahrhundert löste sich das Erzstift Salzburg vom Herzogtum Bayern (Der „Igelbund“), in: Verbündet, verfeindet, verschwägert. Bayern und Österreich. Katalog der Bayerisch-Oberösterreichischen Landesausstellung 2012, Bd. 1, Burghausen, Braunau, Mattighofen 2012, S. 170.

Im sogenannten „Große Ratsbrief“ von 1481 gestattete Kaiser Friedrich III. mit dem der Kaiser der Salzburger Bürgergemeinde jährlich in freier und vom Stadtherrn unbeeinflusster Wahl einen zwölfköpfigen geschworenen Stadtrat und einen Bürgermeister aus dessen Mitte zu wählen. Andererseits durfte keine Bürgerversammlung in Abwesenheit des vom Stadtherrn bestellten Stadtrichters vorgenommen werden, wodurch die Hoheit des Erzbischofs letztlich gewahrt blieb. Das Ratsprivileg war daher dem freien machtpolitischen Spiel ausgesetzt.

Eine bis dato noch nie erreichte Autonomie und Selbstverwaltung erlangte Salzburg im „Ungarischen Krieg“ im Zuge der Auseinandersetzung zwischen Erzbischof Bernhard von Rohr und Kaiser Friedrich III. um die Besetzung des Erzstiftes. Der Habsburger versuchte, das durch Handelssperren und den Krieg in seiner wirtschaftlichen Existenz bedrohte Salzburg in Opposition gegen ihren mit den Ungarn verbündeten Stadtherrn zu bringen. Von Dezember 1480 bis November 1482 fertigte Friedrich III. 14 Privilegien für die Stadt aus, darunter auch eine erste kaiserliche Generalbestätigung aller Rechte und Freiheiten.

Das Kernstück dieser wahren Privilegienflut ist der sogenannte „Ratsbrief“ vom 8. November 1481, mit dem der Kaiser der Bürgergemeinde gestattete, jährlich in freier und vom Stadtherrn unbeeinflusster Wahl einen zwölfköpfigen geschworenen Stadtrat und einen Bürgermeister aus dessen Mitte zu wählen.

Das wichtige kaiserliche Privileg, in dem manche Forscher die Erhebung zur freien Reichsstadt sehen wollten, war aber widersprüchlich und von der kaiserlichen Kanzlei offenbar bewusst unklar formuliert. Salzburg erhielt alle Ehre, Würde, Vorteil, Gnade, Freiheit, Privileg, gute Gewohnheit, Recht und Gerechtigkeit, deren sich andere Reichsstädte mit einem geschworenen Rat erfreuten. Andererseits durfte aber, wie das Privileg ausdrücklich festhielt, keine Bürgerversammlung und sonstige Handlung in Abwesenheit des vom erzbischöflichen Stadtherrn bestellten Stadtrichters vorgenommen werden, wodurch die Hoheit des Erzbischofs letztlich gewahrt blieb. Das Ratsprivileg war daher dem freien machtpolitischen Spiel ausgesetzt.

Zunächst gelang es der Stadt, die erworbenen Rechte zu festigen und auszubauen. Eine neu aufgestellte Ratsordnung (1482) legte dreimal wöchentliche Ratssitzungen im nun ausdrücklich in Rathaus umbenannten Keutzlturm am Kranzlmarkt fest. In den folgenden Jahren wurden Ordnungen in Markt- und Wirtschaftsangelegenheiten sowie für die einzelnen Handwerkszweige erlassen. Die meisten Ordnungen dieser Zeit sowie detaillierte Angaben über den Stadtrat und die städtischen Beamten sind im „Stadtbuch“ des Stadtschreibers Christian Reuter von 1498 überliefert. Die ältesten Rechnungsbücher (Raitungen) der Stadt von 1486 bis 1489 sind noch vom Bürgermeister selbst angelegt. Um 1490 wurde dann als neues Amt jenes des für die Finanzen zuständigen Stadtkämmerers eingeführt. Die Verwaltungs- und Behördenstruktur der Stadt begann sich mehr und mehr zu differenzieren.

Nach massiven Auseinandersetzungen zwischen Bürgerschaft und Stadtherr erzwang Leonhard von Keutschach 1511 den Verzicht auf die freie Ratswahl. Die kaiserliche Originalurkunde wurde vom Erzbischof eingezogen. Der Ratsbrief ist daher nur abschriftlich erhalten geblieben. Er ist das zentrale Stück in dem um 1500 angelegten Privilegienbuch der Stadt Salzburg, in dem insgesamt 53 Urkunden mit wichtigen Rechten, Privilegien und Freiheiten der Stadt aus der Zeit zwischen 1327 und 1506 verzeichnet sind.


Die in St. Peter verbliebene Kartonhülle der Gleinker Totenrotel © Archiv St. Peter

Eine Gleinker Totenrotel in St. Peter

Entstehungszeitraum: 20. Mai 1403
Entstehungsort: Salzburg
Objektart: Urkunde mit 35 angehängten Wachssiegeln
Autor: Salzburger Ministerialen, Salzburger Städte
Artikel-Autor: Peter F. Kramml
Material: Pergament, Tinte, Wachs
Größe: 38,5x 59 cm
Standort/Signatur: Stadtarchiv Salzburg, Städtische Urkundenreihe
Physisch benutzbar: nein
Literatur: 

Heinz Dopsch, Salzburg im 15. Jahrhundert, in: Heinz Dopsch (Hg.), Geschichte Salzburgs. Stadt und Land, Bd. I/1, Salzburg 1983, S. 487–512.
Hubert Schopf, Der Igelbund, in: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Igelbund,_1403.
Peter F. Kramml, Sabine Veits-Falk u. Thomas Weidenholzer, Stadt Salzburg. Geschichte in Bildern und Dokumenten (Schriftenreihe des Archivs der Stadt Salzburg 16), Salzburg 2002.
Peter F. Kramml, Im 14. Jahrhundert löste sich das Erzstift Salzburg vom Herzogtum Bayern (Der „Igelbund“), in: Verbündet, verfeindet, verschwägert. Bayern und Österreich. Katalog der Bayerisch-Oberösterreichischen Landesausstellung 2012, Bd. 1, Burghausen, Braunau, Mattighofen 2012, S. 170.

An einen leeren Kokon erinnert ein zylinderförmiges Objekt aus Karton, das im Archiv der Erzabtei St. Peter verwahrt wird. Was einst wertvollen Inhalt in sich barg, ist heute nur noch Beleg für entwendetes Eigentum.

Das Corpus Delicti ist eine so genannte Totenrotel aus dem Jahr 1497. Entstanden im Benediktinerkloster Gleink bei Steyr, diente die Rotel der Mitteilung eines oder mehrerer Todesfälle an verbrüderte Klöster. Ein Klosterbote reiste über Wochen und Monate von einem Stift zum nächsten, um mit der Rotel im Gepäck die Trauernachricht zu überbringen. Die besuchten Klöster attestierten die Mitteilung mit einer schriftlichen Kondolenzbekundung auf der Rotel. Auf diese Weise wurde eine Pergamentrolle von mehreren Metern Länge vollständig beschrieben.

Diese Art der Todesmitteilung war im Spätmittelalter weit verbreitet, erhalten haben sich aber nur vergleichsweise kleine Reste. Nicht zuletzt deshalb sind die spätmittelalterlichen Totenroteln heute wertvolle Quellen der klösterlichen Memoria.

Die Gleinker Totenrotel gelangte 1787 nach St. Peter in Salzburg. Das Kloster Gleink war 1784 unter Kaiser Joseph II. säkularisiert worden. Sein letzter Abt, Wolfgang III. Holzmayr (1720-1791), war Professor an der Benediktineruniversität Salzburg gewesen, ehe er 1762 zum Vorstand seines Stiftes gewählt wurde.[1] Die Rotel übergab er wohl im April 1787, als ihn der Abt von St. Peter, Dominikus Hagenauer (1746–1811), anlässlich einer Wienreise zweimal an seinem Wirkungsort in Enns besuchte.[2]

Über die Gleinker Totenrotel wissen wir wenig, denn sie gilt heute als verschollen. Dass wir überhaupt von ihr wissen, verdanken wir einerseits einem äußerst knappen Hinweis in der Literatur[3] und andererseits der Hülle, die in St. Peter erhalten geblieben ist: Der Zylinder aus Karton misst 17,5 cm in der Länge und hat einen Innendurchmesser von 7 cm. Er ist außen mit schwarz-braunem Marmorpapier und innen zum Teil mit floral gemustertem Papier überzogen. Die Hülle weist Beschädigungen auf: Ein Deckel fehlt und auf dem gegenüberliegenden Deckel ist ein ca. 1,5 cm großes Loch durchgebrochen, das auf Gewaltanwendung hinweist. Es könnte auch vom Holzstab (umbilicus) herrühren, um den das Pergament in der Regel gewickelt wurde. Am Etikett ist folgender handschriftlicher Vermerk angebracht:

Rotula antiqua ex Monaste- rio Gleinc inferioris Austriae [sic!] de anno 1497. Donata a D. Wolfgango Abbate ejusdem Monasterii nostro D. Abbati Dominico 1787.

Die fehlerhafte Landesbezeichnung, der Akzessionsvermerk und die Schrift weisen darauf hin, dass das Etikett und möglicherweise auch die Hülle am Ende des 18. Jahrhunderts in St. Peter angefertigt wurden. Es ist bezeichnend für den Sonderstatus dieser Rotel, dass es in die Archivverzeichnisse von St. Peter keinen Eingang fand und die Hülle daher nicht etikettiert wurde.[4]

Welche Todesfälle angekündigt wurden und welchen Inhalt die Gleinker Totenrotel hatte, wissen wir nicht. Möglicherweise wurde in der Rotel der Tod des 1492 verstorbenen Gleinker Abtes Johannes I. mitgeteilt.[5] Vielleicht enthielt sie am Kopfstück eine Darstellung des Landespatrons (Hl. Florian), der Kirchenpatrone (Jungfrau Maria und Hl. Apostel Andreas) und des Landes- und Klosterwappens („in rotem Schild auf einem grünen Dreiberg ein stehendes grünes Kleeblatt“[6]), denn dies war durchaus üblich. Mit Sicherheit enthielt sie die Atteste der 1497 besuchten Klöster, die überwiegend im bayerisch-österreichischem Raum zu vermuten sind. Das verschollene Objekt dürfte mit den erhaltenen Roteln von Admont und St. Lambrecht vergleichbar sein.[7] Die angenommene Breite von etwa 17 cm entspricht exakt anderen Roteln dieser Zeit. Der Innendurchmesser der Hülle würde für eine Rotel von zumindest drei Metern Länge sprechen.

Die Entwendung der Rotel ereignete sich nach Aussage eines Salzburger Archivars im Jahr 1945, als besonders wertvolle Archivalien zum Schutz vor Bombentreffern in einem Bergwerk ausgelagert waren und dort von US-amerikanischen Besatzungstruppen aufgefunden wurden.[8] Obwohl die meisten Archivalien noch im selben Jahr an ihren Archivstandort zurückgebracht werden konnten, wurden etliche Objekte entwendet.[9] Der rechtmäßige Eigentümer ist heute mehr denn je daran interessiert, den Gleinker Rotulus zurückzuerhalten und ihn der Wissenschaft zugänglich zu machen.

In 1787, the Benedictine Abbey of St. Peter in Salzburg acquired a so-called obituary roll from the former Benedictine Abbey of Gleink in Upper Austria. The roll consisted of several pieces of parchment, 17 cm wide, that were joined and 3 meters long when unfurled. It contained handwritten entries in Latin dating back to the year 1497. The obituary roll was presumably stolen in 1945 by US-American troops. Only the cardboard cover has remained in Salzburg.

[1] Hagenauer, 2009, Bd. 1, 14 und 315; Hirtner, 2014, 219; Archiv der Erzabtei St. Peter, Hs. A 593, 82.
[2] Hagenauer, 2009, Bd. 1, 78 und 90.
[3] Hauthaler, 1899, 218-219: „Im Stiftsarchive von St. Peter befindet sich ein derartiger Rotulus von [/] 1497, welcher aus Gleink in Oberösterreich stammt und nach der Aufhebung durch den letzten Abt Wolfgang dem Abte Dominicus von St. Peter 1787 verehrt wurde.“
[4] Vgl. unter anderem Archiv der Erzabtei St. Peter, Hs. A 995, 39.
[5] Maier, 2000, 683.
[6] Maier, 2000, 688.
[7] Hauthaler, 1899, 218.
[8] Keplinger, 1962, 80 schreibt, der Gleinker Rotulus sei „lt. frdl. Mitteilung von Hofrat Dr. H.[erbert] Klein 1945 im Bergungsort Dürrnberg ein Opfer überseeischer Andenkenjäger geworden.“
[9] Dohle, 2010, 611-612; Hirtner, 2010, 718.