Abdankungserklärung des Fürsterzbischofs Hieronymus Graf Colloredo

  • Entstehungszeitraum: 16. Februar 1803
  • Entstehungsort: Salzburg
  • Objektart: Archivale (Urkunde) (Druck nach Urschrift v. 11. Februar 1803)
  • Autor/Künstler: Hieronymus Graf Colloredo
  • Artikel-Autor: Christine M. Gigler
  • Material/Technik: Papier, 1 Bl.
  • Größe: H: 39,4 cm; B: 48,6 cm
  • Standort/Signatur: Archiv der Erzdiözese Salzburg, AT-AES 1.2 1/20/1
  • Physisch benutzbar: ja
  • Literatur:

    Alfred Stefan Weiß, Das Jahr 1803 und seine Bedeutung für die Geschichte des Landes Salzburg – Ursachen und Folgen, in: Scientia iuris et historia. Festschrift für Peter Putzer zum 65. Geburtstag, Bd. 2, hgg. v. Ulrike Aichhorn und Alfred Rinnerthaler. Egling an der Paar 2004, S. 1003–1038; ders., Die Folgen des Jahres 1803 für das Land Salzburg, in: Salzburger Volkskultur 27 (2003), S. 38–41; Elisabeth Lobenwein, Fürsterzbischof Hieronymus Graf Colloredo (1732–1812). Die Dominanz der Politik im Leben und Selbstverständnis eines geistlichen Fürsten in Zeiten des Aufruhrs, in: Religion und Politik. Historische und systematische Dimensionen eines aktuellen Spannungsverhältnisses, hgg. v. Arno Strohmeyer und Lena Oetzel (erscheint 2016).

image_pdfimage_print

Hieronymus Graf Colloredo, der 30 Jahre als Fürsterzbischof von Salzburg geherrscht hat, übergibt gemäß den Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses die Regierung des Erzstiftes Salzburg an den Großherzog von Toskana. Dadurch wird der Großherzog – wie im Friedensvertrag von Lunéville (1801) vereinbart – für seine Gebietsverluste entschädigt. Colloredo entlässt alle Untertanen, denen er seinen innigen Dank ausspricht, aus ihrer ihm gegenüber geschuldeten Pflicht und fordert sie zu Treue und Anhänglichkeit für ihren neuen Landesherrn auf. Mit diesem Akt endete die seit dem Spätmittelalter bestehende weltliche Herrschaft der Erzbischöfe über das Land Salzburg.

Hieronymus Graf Colloredo (1732–1812) und Salzburg
Hieronymus Joseph Franz de Paula Graf von Colloredo zu Waldsee und Mels wurde am 31. Mai 1732 in Wien als Sohn des späteren Reichsvizekanzlers Rudolph Wenzel Graf Colloredo, der 1763 in den Reichsfürstenstand erhoben wurde, und der Maria Franziska Gräfin Starhemberg geboren. Als zweitgeborener Sohn ursprünglich für die militärische Laufbahn vorgesehen, wurde er aufgrund seiner Kränklichkeit und schwachen Konstitution schließlich für den geistlichen Stand bestimmt und erhielt bereits in jungen Jahren etliche Kanonikate, darunter auch in Salzburg.

Die erste Sprosse auf der Karriereleiter erklomm der junge Adelige, der an der Sapienza in Rom studierte und 1755 zum Doktor beider Rechte promoviert wurde, im Jahr 1759 mit der kaiserlichen Ernennung zum Auditor an der Sacra Rota Romana (= Richter des päpstlichen Gerichts für die deutsche Nation). Nach der Priesterweihe im Jahr 1761 wurde ihm im darauf folgenden Jahr von Maria Theresia das Bistum Gurk verliehen, das er zehn Jahre lang in jeglicher Hinsicht vorbildlich verwaltete.

Im März 1772 wurde er nach einem Dutzend Wahlgängen vom Salzburger Domkapitel zum Erzbischof erkoren. Die Bevölkerung, die sich den bayerischen Parteigänger und beliebten Domdechant Ferdinand Christoph Graf Zeil-Waldburg als neuen Fürsten und Erzbischof gewünscht hatte, bekundete über den Wahlausgang wenig Freude. Dies wiederum bewirkte bei Colloredo große Verbitterung. Das Verhältnis zwischen dem Landesherrn und seinen Salzburger Untertanen blieb folglich während seiner gesamten 30 Jahre währenden Regierung distanziert.

Colloredos Regierung markierte eine tief greifende politische und kulturelle Zäsur für Salzburg, denn nun setzte ein bemerkenswerter Aufklärungs- und Reformprozess ein, der nicht nur den kirchlichen Sektor einbezog, sondern sich auch auf alle gesellschaftlichen Bereiche erstreckte. Erwähnt seien lediglich die Aufhebung zahlreicher Feiertage und damit verbunden radikale Einschnitte in die Volksfrömmigkeit (Eindämmung des Barockkatholizismus), Reformen hinsichtlich der Armen- und Gesundheitsfürsorge, des Schulwesens sowie die Sanierung der Finanzen.

Drohende Säkularisation
In die im Gefolge der Französischen Revolution in Europa einsetzenden kriegerischen Auseinandersetzungen wurde mit der Erklärung des Reichskrieges am 22. März 1793 auch Colloredo und mit ihm das Erzstift hineingezogen. Je länger der Krieg dauerte, den der Erzbischof als treuer Anhänger des Kaisers – offiziell – eifrig unterstütze, desto schwieriger gestaltete sich die Aushebung von Rekruten. Die Unruhen in der Bevölkerung verstärkten sich zusehends und schränkten Colloredos Handlungsradius und Autorität zunehmend ein.

Dazu kam der drohende Verlust der Macht durch die Säkularisation der Reichskirche, die 1803 im Reichsdeputationshauptschluss gipfeln sollte. Salzburg blieb davon nicht verschont. Bereits seit 1797 (geheimes Zusatzabkommen zum Frieden von Campo Formio) zeichnete sich ab, dass das Haus Habsburg seine Territorialverluste in Italien durch das Erzstift Salzburg kompensieren würde. Der Ausbruch des Zweiten Koalitionskriegs (1799–1802) brachte für die Säkularisation der geistlichen Reichsterritorien zunächst noch einmal einen kurzen Aufschub. Am 10. Dezember 1800 floh Colloredo vor der anrückenden französischen Armee, die Salzburg einige Monate lang besetzte und hohe Reparationszahlungen forderte, aus seiner Residenz, in die er nie mehr zurückkehren sollte, zunächst nach Brünn, von wo aus er sich im März 1801 ins Exil in seine Geburtsstadt Wien begab.

Abschied von der weltlichen Macht
Der Friede von Lunéville vom Februar 1801 beendete die Kriegshandlungen zwischen dem Reich und der französischen Republik. Eine Rettung des Erzstifts Salzburg wurde bei den folgenden Verhandlungen von keiner Seite mehr ernsthaft erwogen, vielmehr sollte für den Großherzog der Toskana, den Habsburgischen Erzherzog Ferdinand III. (1769–1824), eine entsprechende Entschädigung mit den Herrschaftsgebieten Salzburgs und Berchtesgadens gefunden werden.

Am 11. Februar 1803 unterzeichnete Fürsterzbischof Colloredo in seinem Wiener Exil die Verzichtserklärung auf seine weltliche Herrschaft – vorbehaltlich der kaiserlichen Zustimmung zum Reichsdeputationshauptschluss –, die nunmehr für einige Jahre an Ferdinand III. von Toskana überging. Dieser stellte noch am selben Tag jenes Dekret aus, mit welchem er das nunmehrige Kurfürstentum Salzburg als neuer Landesherr in Besitz nahm.

In den folgenden Jahren setzte sich Hieronymus Graf Colloredo, der ja nach wie vor Metropolit des Erzbistums Salzburg war, energisch und letztlich auch erfolgreich für den Weiterbestand des erzbischöflichen Stuhles in Salzburg ein. Wenige Tage vor der Vollendung seines 80. Lebensjahres starb er an den Folgen eines Schlaganfalls und wurde – von seinen ehemaligen Salzburg Untertanen kaum betrauert – im Dom zu St. Stephan in Wien beigesetzt.

Die Abdankungserklärung
Die Abdankungserklärung Fürstbischof Colloredos liegt im Archiv der Erzdiözese Salzburg als Druck vor, dessen wörtliche Übereinstimmung mit der Urschrift vom 11. Februar 1803 am 16. Februar von Geheimregistrator Adam Josef Emmert bestätigt wurde.

In diesem publizierten Aufruf dankte Colloredo dem Domkapitel, den Ständen und dem ganzen Volk für die erwiesene Treue und entließ sie aus ihren Pflichten. Zugleich ermahnte er sie, dem neuen Landesherrn „mit der den guten Salzburgern eigenen Offenheit“ ebenfalls das Treuegelöbnis zu leisten. „Glück und Wohl“ sollten aus dem „neugeschlossenen Bunde aufblühen“. Gerade wegen der Kluft zwischen Colloredo und seinen Untertanen war dies zumindest von seiner Seite ein versöhnlicher Abschied nach einer jahrzehntelangen Regierungszeit.

Wortlaut der Abdankungserklärung
Wir Hieronymus von Gottes Gnaden des heil(igen) röm(ischen) Reichs Fürst und
Erzbischof zu Salzburg, des heil(igen) apostol(ischen) Stuhls zu Rom gebohrner Legat, und
Primas von Deutschland entbiethen Unserm ehrwürdigen Domkapitel, getreuen Ständen, Dienst- und Lehenleuten, so wie sämmtlichen Untertha-
nen, und Einwohnern Unsers Erzstifts Unsern gnädigen Gruß im geneigten Willen und alles Gute.
Der wichtige Augenblick ist gekommen, der das künftige Loos Unsers Erzstifts entscheidet. Dem auf Einwirkung der vermittelnden Mächte am 23. November vorigen Jahrs
zu Regensburg zu Stande gebrachten Hauptdeputationsschluße zufolge soll Salzburg den vorzüglichsten Theil der Entschädigung ausmachen, welche dem Herrn Erzherzoge, Großher-
zoge von Toskana in dem Frieden zu Lüneville völkerrechtlich ist zugesichert worden, und unter pflichtmäßigem Vorbehalte der von S(eine)r kaiserlichen Majestät und dem Reiche noch zu
erfolgenden Begnehmigung dieses Hauptschlußes stehen Wir im Begriffe, die Regierung des Erzstiftes nunmehr in die Hände Unsers Nachfolgers zu übergeben.
Seit länger als einem ganzen Menschenalter berufen für das religiöse und politische Wohl der Bewohner dieses Erzstifts als Erzbischof und Fürst zu wachen, kannten Wir
bisher keine befriedigendere Bestimmung, als durch rastloses Streben nach diesem großen Ziele unausgesetzt an dem Glücke eines Landes zu arbeiten, dem Wir – von Unserm Ein-
tritte in das Domkapitel zu Salzburg an gerechnet – nun überhaupt fünfzig volle Jahre angehören, und stets innige Zuneigung zu widmen gewöhnt waren.
Die Empfindungen, welche Uns daher in dieser feierlichen Stunde der Trennung bewegen, bedürfen gewiß keiner Schilderung; Wir fügen Uns jedoch willig der Anordnung
einer höhern Macht, und alle Unsere Gefühle drängen sich nun einzig in den warmen Dank zusammen, den wir hier noch ein Mal Unsern lieben getreuen Unterthanen laut für den
edlen Wetteifer ausdrücken, womit jeder Stand, jede Klasse derselben während Unserer 30 Regierungsjahre seinen Pflichten so redlich nachzukommen und Unsere nun vollbrachte schwe-
re Arbeit zu erleichtern bemüht war.
Nichts aber vermag Uns beym Scheiden kräftigern Trost zu gewähren, als die Gewißheit, diese geliebten Unterthanen künftig einem Fürsten anvertraut zu wissen, Dessen große
Eigenschaften zum voraus das Heil seines Volkes verbürgen, der als Abkömmling des erhabenen Erzhauses ererbte Regenten-Weisheit und Tugenden auf dem Fürstenstuhle zu Salz-
burg dauerhaft gründen, Seiner neuen Unterthanen Wohlstand befestigen, und selbst ihr Trachten nach Glück jenseits des Grabes durch Sorgfalt für Aufrechterhaltung der Reli-
gion ihrer Väter Seiner auf eigenes persönliches Beyspiel gestützten Aufmerksamkeit nicht entrücken lassen wird.
Indem Wir nun einem solchen Nachfolger weichen, glauben Wir Unserm ehrwürdigen Domkapitel, getreuen Ständen, Lehenleuten, Staats- und Hofdienern geistlichen und
weltlichen Standes, sämmtlichen Militairpersonen Unsers Erzstifts, den Magistraten der Städte, der Bürgerschaft und allen übrigen getreuen Unterthanen den letzten Beweis Un-
serer väterlichen Zuneigung dadurch zu geben, daß Wir sie nunmehr – jedoch unter Erneuerung des im Eingange erwähnten Vorbehalts – sammt und sonders nicht nur der gegen
Uns beschwornen Pflichten förmlich entlassen, sondern sie auch wohlmeinend ermahnen, dem neuen Herrn mit der den guten Salzburgern eigenen Offenheit eben die Treue und An-
hänglichkeit künftig fort zu bewahren, die Wir bis zu diesem Augenblicke als das schönste Pfand der Liebe Unserer theuern Unterthanen ansahen, und durch keinen Wechsel der Dinge
je aus Unserm dankbaren Andenken verlieren können.
Glück und Wohl werden dann aus dem neugeschlossenen Bunde aufblühen, und Wir durch fortgesetzte Theilnahme auch in der Entfernung die Reinheit Unserer Gefühle
bekräftigen.
Gegeben unter Unserer eigenen Handunterschrift und Beydruckung Unsers größern geheimen Insiegels. Wien den 11. Februar 1803.

Hieronymus.
L(oco) S(igilli)

Freyherr v. Bleul Hofkanzler.
Ad Mandatum Cels(issi)mi Principis
proprium

I. Diller.
Daß gegenwärtiger Abdruck mit der Urschrift ganz gleichlautend sey, bezeuget bey seiner Amtspflicht Salzburg am 16. des Februars 1803.

J. Emmert m(anu) p(ropria)
Geheimer Registrator.