Im sogenannten „Große Ratsbrief“ von 1481 gestattete Kaiser Friedrich III. mit dem der Kaiser der Salzburger Bürgergemeinde jährlich in freier und vom Stadtherrn unbeeinflusster Wahl einen zwölfköpfigen geschworenen Stadtrat und einen Bürgermeister aus dessen Mitte zu wählen. Andererseits durfte keine Bürgerversammlung in Abwesenheit des vom Stadtherrn bestellten Stadtrichters vorgenommen werden, wodurch die Hoheit des Erzbischofs letztlich gewahrt blieb. Das Ratsprivileg war daher dem freien machtpolitischen Spiel ausgesetzt.
Eine bis dato noch nie erreichte Autonomie und Selbstverwaltung erlangte Salzburg im „Ungarischen Krieg“ im Zuge der Auseinandersetzung zwischen Erzbischof Bernhard von Rohr und Kaiser Friedrich III. um die Besetzung des Erzstiftes. Der Habsburger versuchte, das durch Handelssperren und den Krieg in seiner wirtschaftlichen Existenz bedrohte Salzburg in Opposition gegen ihren mit den Ungarn verbündeten Stadtherrn zu bringen. Von Dezember 1480 bis November 1482 fertigte Friedrich III. 14 Privilegien für die Stadt aus, darunter auch eine erste kaiserliche Generalbestätigung aller Rechte und Freiheiten.
Das Kernstück dieser wahren Privilegienflut ist der sogenannte „Ratsbrief“ vom 8. November 1481, mit dem der Kaiser der Bürgergemeinde gestattete, jährlich in freier und vom Stadtherrn unbeeinflusster Wahl einen zwölfköpfigen geschworenen Stadtrat und einen Bürgermeister aus dessen Mitte zu wählen.
Das wichtige kaiserliche Privileg, in dem manche Forscher die Erhebung zur freien Reichsstadt sehen wollten, war aber widersprüchlich und von der kaiserlichen Kanzlei offenbar bewusst unklar formuliert. Salzburg erhielt alle Ehre, Würde, Vorteil, Gnade, Freiheit, Privileg, gute Gewohnheit, Recht und Gerechtigkeit, deren sich andere Reichsstädte mit einem geschworenen Rat erfreuten. Andererseits durfte aber, wie das Privileg ausdrücklich festhielt, keine Bürgerversammlung und sonstige Handlung in Abwesenheit des vom erzbischöflichen Stadtherrn bestellten Stadtrichters vorgenommen werden, wodurch die Hoheit des Erzbischofs letztlich gewahrt blieb. Das Ratsprivileg war daher dem freien machtpolitischen Spiel ausgesetzt.
Zunächst gelang es der Stadt, die erworbenen Rechte zu festigen und auszubauen. Eine neu aufgestellte Ratsordnung (1482) legte dreimal wöchentliche Ratssitzungen im nun ausdrücklich in Rathaus umbenannten Keutzlturm am Kranzlmarkt fest. In den folgenden Jahren wurden Ordnungen in Markt- und Wirtschaftsangelegenheiten sowie für die einzelnen Handwerkszweige erlassen. Die meisten Ordnungen dieser Zeit sowie detaillierte Angaben über den Stadtrat und die städtischen Beamten sind im „Stadtbuch“ des Stadtschreibers Christian Reuter von 1498 überliefert. Die ältesten Rechnungsbücher (Raitungen) der Stadt von 1486 bis 1489 sind noch vom Bürgermeister selbst angelegt. Um 1490 wurde dann als neues Amt jenes des für die Finanzen zuständigen Stadtkämmerers eingeführt. Die Verwaltungs- und Behördenstruktur der Stadt begann sich mehr und mehr zu differenzieren.
Nach massiven Auseinandersetzungen zwischen Bürgerschaft und Stadtherr erzwang Leonhard von Keutschach 1511 den Verzicht auf die freie Ratswahl. Die kaiserliche Originalurkunde wurde vom Erzbischof eingezogen. Der Ratsbrief ist daher nur abschriftlich erhalten geblieben. Er ist das zentrale Stück in dem um 1500 angelegten Privilegienbuch der Stadt Salzburg, in dem insgesamt 53 Urkunden mit wichtigen Rechten, Privilegien und Freiheiten der Stadt aus der Zeit zwischen 1327 und 1506 verzeichnet sind.