Sauberkeitsordnung fĂĽr die Residenzstadt Salzburg

  • Entstehungszeitraum: 17. Jahrhundert
  • Entstehungsort: Stadt Salzburg
  • Objektart: gedruckte Ordnung
  • Autor/KĂĽnstler: FĂĽrsterzbischof Max Gandolph Graf von Kuenburg
  • Artikel-Autor: Gerald Hirtner
  • Material/Technik: Papier
  • Größe: 19 x 15 cm
  • Standort/Signatur: Archiv der Erzabtei St. Peter, Hs. A 380
  • Physisch benutzbar: ja
  • Literatur:

    Christoph Brandhuber, Aesculapius archiepiscopalis. Die Gesundheitspolitik Max Gandolphs, in: Ders. u. Reinhard Gratz (Hg.), Fürsterzbischof Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg. Regisseur auf vielen Bühnen 1668–1687, Salzburg 2018, 76–79.

    Christoph Brandhuber und Edith Tutsch-Bauer, Kräuterkunst & Knochensäge. Medizin am Hof der Salzburger Barockfürsten. Mit Übersetzungen von Maximilian Fussl. Salzburg–Wien 2015 (uni:bibliothek 5, hg. von Ursula Schachl-Raber).

    Peter F. Kramml, Der Normen- und Beamtenstaat Max Gandolphs am Beispiel der erzbischöflichen Residenzstadt Salzburg, in: Christoph Brandhuber u. Reinhard Gratz (Hg.), Fürsterzbischof Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg. Regisseur auf vielen Bühnen 1668–1687, Salzburg 2018, 60–64.

    Leopold Ă–hler, Die Pest in Salzburg. Salzburg 2013.

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Hygienische Standards helfen ansteckende Krankheiten zu vermeiden. Auf Grund dieser Erkenntnis erließ Fürsterzbischof Maximilan Gandolph Graf von Kuenburg 1678 die so genannte Sauberkeitsordnung, die in der Stadt Salzburg für 135 Jahre Bestand hatte. Auf zehn Seiten und in 16 Punkten wird darin die Entsorgung von Unrat und die Reinhaltung öffentlicher Orte geregelt.

In der Hälfte seiner knapp 20-jährigen Regierungszeit erließ der regulierungsfreudige Fürsterzbischof die Ordnung Welche die Sauberkeit der Ertzbischofflichen Hochfürstlichen Residenz= und Haubt= Statt Saltzburg berühret. Diese Ordnung für die Residenzstadt Salzburg verbot einerseits Verunreinigungen (Unflätigkeit) im öffentlichen Raum. Andererseits regelte sie die Entsorgung von Unrat, regelte die gewerbliche Entsorgung, verbot bei Strafe Ablagerungen auf öffentlichen Grund und suchte die Versorgung mit sauberem Brunnenwasser sowie die Begehbarkeit der Gassen im Winter sicherzustellen. Dass die Hygienevorschriften in den Kontext der frühneuzeitlichen Sozialdisziplinierung eingebettet sind, zeigt besonders deutlich die abschließende Bestimmung über die Buben und Kinder Zucht, wovon sich der Gesetzgeber einen Beitrag zur Sauberkeit der Gassen erwartete. Dieses Denken wurzelte im zeitgenössischen Aberglauben, der auch die Hexenprozesse im Erzstift Salzburg mit einigen sehr jungen Delinquenten hervorgebracht hatte.

Im Jahr nach Erlass der Ordnung erreichte Salzburg eine von Ungarn herkommende Pestwelle. Dieser trat der Fürsterzbischof mit der Infektionsordnung von 1679 entgegen. Vor allem durch Personen- und Warenkontrollen, Isolation und die Anwendung von Kräuterextrakten wollte man die Eindämmung und Bekämpfung der Seuche erreichen.

Die Grundlage der erfolgreichen Seuchenbekämpfung im Jahr 1679 bildete jedoch die im Jahr zuvor erlassene Sauberkeitsordnung. Denn damals wie heute gilt, dass Hygienevorschriften und ihre Beachtung durch nichts zu ersetzen sind.